Satzung

Satzung

1.      Die Unterzeichner gründen den Verein „MC RED BARON>>Phantombikers<<“.

Der Verein, in der Folge kurz MC RED BARON genannt,  soll in das Vereinsregister eingetragen werden und hat seinen Sitz in Wittmund.

Anschrift :            MC RED BARON >>Phantombikers<<
                           Nelkenweg 2
                           26409 Wittmund

 

2.      Der MC RED BARON verfolgt das Ziel, das gemeinsame Hobby „Motorrad fahren“ zu fördern sowie Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Motorrad und der Motorradtechnik zu vertiefen.

3.      Mitglied des MC RED BARON kann jeder aktive oder ehemalige Offizier/Unteroffizier oder gleichgestellte Zivilbedienstete des Standortes Wittmund sowie deren Angehörige werden.

Ausnahmen von dieser Regel kann der Vorstand nur einstimmig beschließen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind :

         a) Der Bewerber mindestens drei Befürworter aus den Reihen der aktuellen Mitglieder vorweisen
    
Sonderregelung „Ehrenmitglieder“
Ehrenmitglieder (kein Stimmrecht, keine Beiträge) werden auf Vorschlag verhandelt, durch die absolute Mehrheit der Mitglieder genehmigt und letztlich durch den Vorstand bestätigt.

 

4.      Die Mitgliedschaft wird durch Antrag des Bewerbers und darauf folgenden Beschluß des Vorstandes erworben.
Sie endet durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand oder durch Ausschluß.
Einen Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit der Mitglieder.

 

5.      Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden, die von der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit gewählt werden.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand kann durch ein konstruktives Mißtrauensvotum, d.h. auf Beschluß von 2/3 der Mitglieder abgelöst werden.

 

6.      Die Mitgliederversammlung wird auf Antrag des Vorsitzenden oder auf Antrag von 5 Mitgliedern einberufen.
Sie ist beschlußfähig, wenn die Einladung an jedes Mitglied schriftlich/elektronisch sieben Tage vor Sitzungstermin ergangen ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefaßt, es sei denn, diese Satzung bestimmt etwas anderes.

 

7.      Es wird eine Betrittsgebühr und Mitgliedsbeiträge erhoben. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
 

8.      Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch Protokoll festgehalten.
Den Protokollführer bestimmt jeweils der Vorsitzende.
Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

 

9.      Einzelne Verfahrensabläufe werden nötigenfalls durch die Geschäftsordnung geregelt.
 

10.  Mit Beitritt verpflichten sich die Mitglieder zur Einhaltung der Bestimmungen von Satzung und Geschäftsordnung .
 

11.  Diese Satzung tritt mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft und kann nur mit absoluter Mehrheit der Mitglieder geändert werden.

Letzte Änderung: 17.11.2015 11:11